Wann kann der Versicherer die Autoversicherung kündigen?
(openPR) - Der Stichtag zur Kündigung der KFZ-Versicherung steht kurz bevor –
allerdings gibt es Gründe, warum seitens des Versicherungsunternehmens eine
Kündigung der Autoversicherung erfolgen kann. In folgenden Fällen sollte man
Obacht geben: Stand der Fahrzeughalter und / oder der Fahrer zum Unfallzeitpunkt
unter Einfluss von Drogen oder Alkohol kann das Versicherungsunternehmen die
Haftpflichtversicherung kündigen. Beträgt der Blutalkoholspiegel 0,3 Promille
oder mehr, kann die KFZ-Haftpflichtversicherung vom Versicherungsnehmer bis zu
5.000 Euro in Regress nehmen. Die Leistung der Vollkaskoversicherung darf
gänzlich verweigert werden. Weiterhin wird es gefährlich, wenn andere Personen,
als jene, die im Versicherungsvertrag festgehalten sind, das Fahrzeug führen.
Fahrzeughalter und Lebenspartner sind hier meist inkludiert. Kommt es zu einem
Unfall und eine andere Person führte das Fahrzeug, können Vertragsstrafen
erhoben werden, die die Höhe zweier Jahresbeiträge haben dürfen. Enthält die
Schadensmeldung falsche Angaben, so kann der Versicherungsschutz verfallen. Der
Fahrzeughalter verpflichtet sich generell dazu, sich so zu verhalten, dass es
dem Gesetz entspricht. Das bedeutet: Rücksichtnahme ist Pflicht.
Alles andere kann mit Geld- oder gar Haftstrafen belegt werden, wie etwa
Fahrerflucht. Bestes Beispiel: Man rammt ein parkendes Auto. Falsch ist, dass
ein Zettel am parkenden Fahrzeug ausreichend ist. Richtig ist es, eine
angemessene Zeit zu warten und dann die Polizei zu verständigen.
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Quelle:
openPR